Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner
Aktualisiert: 01.01.2021
1. Definitionen und Interpretation
1. Definitionen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgenden Bedeutungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf ein Unternehmen jedes andere Unternehmen, das direkt oder indirekt das Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle mit diesem Unternehmen steht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen ein anderes Unternehmen kontrolliert, wenn dieses Unternehmen direkt oder indirekt die Befugnis besitzt, (i) 50% oder mehr der Wertpapiere mit ordentlicher Stimmberechtigung für die Wahl von Direktoren dieses anderen Unternehmens zu stimmen; oder (ii) die Leitung des Managements oder die Richtlinien dieses anderen Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch das Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, vertraglich oder auf andere Weise
„Agentur“ bezeichnet Dienstleistungen, die HotelConnect dem Partner unter anderem über die HotelConnect-Plattform zur Verfügung stellt, um den Buchungsprozess von Unterkünften oder anderen Dienstleistungen für Gäste zu erleichtern, die in der Vereinbarung ausführlicher festgelegt sind
"Vereinbarung" bezeichnet eine zwischen HotelConnect und dem Partner geschlossene Kooperationsvereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner, der Datenverarbeitungs- und Übertragungsrichtlinie für Partner und gegebenenfalls weiterer Exponate.
"Rückbuchung" bezeichnet eine Transaktionsgebühr, die vom Kunden oder im Namen des Kunden storniert wurde, was bedeutet, dass die Gebühr nicht erfasst wird.
„Datenverarbeitungs- und Übertragungsrichtlinie für Partner“ bezeichnet die Datenverarbeitungs- und Übertragungsrichtlinie von HotelConnect für Partner, die Bestandteil des Vertrags sind und über das HOTELCONNECT-Konto verfügbar sind und denen der Partner im Rahmen des Vertrags zugestimmt hat
"Dokumentation" bezeichnet ein Benutzerhandbuch für Softwareprodukte, die den Partnern von HotelConnect zur Verfügung gestellt werden
"Gebühren" sind Gebühren, die für den von Gästen erbrachten Service zu zahlen sind (wie vom jeweiligen Partner festgelegt) und auf der HotelConnect-Plattform verfügbar sind, einschließlich aller an HotelConnect zu zahlenden Transaktionsgebühren
"Gäste" sind Personen, die einen Service anfordern, erhalten oder erhalten haben, unabhängig davon, ob sie bei der HotelConnect-Plattform registriert sind oder nicht
"Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gäste" bezeichnet die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gäste, die über die HotelConnect-Plattform zur Verfügung gestellt werden und von HotelConnect von Zeit zu Zeit geändert werden
„Hosting-Plattform“ bezeichnet eine Hosting-Lösung für Amazon Web Services für Softwareprodukte oder andere Hosting-Plattformen, die von HotelConnect den Partnern von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird
"Hosting-Anbieter" bezeichnet Amazon Web Services oder einen anderen Hosting-Anbieter für Softwareprodukte und / oder -dienste, wie von HotelConnect den Partnern von Zeit zu Zeit mitgeteilt
"Einrichtung" bezeichnet ein Hotel oder eine andere Einrichtung, die vom Partner gemäß der Vereinbarung betrieben wird
"Auflistung" bezeichnet den verfügbaren Service zusammen mit seinen spezifischen Eigenschaften, die der Partner den Gästen über die HotelConnect-Plattform zur Verfügung stellt
"HOTELCONNECT-Konto" bezeichnet ein Konto, das dem Partner zur Erleichterung von Diensten gewährt wird, die auf der Vereinbarung über Softwareprodukte basieren
„HotelConnect-Plattform“ bezeichnet die Website von HotelConnect oder eine andere Plattform, die dem Partner aufgrund der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird
„HotelConnect“ bezeichnet Innstant Hotel Connect Ltd, eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nach irischem Recht organisiert ist und ihre eingetragene Adresse im Chase House, City Junction Business Park, Nordkreuz, Dublin 17, hat und bei der irischen Handelskammer unter der Nummer 662588 registriert ist .
"Partner" bezeichnet die Vertragspartei mit HotelConnect
"Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner" bezeichnet die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner, die von HotelConnect von Zeit zu Zeit geändert werden kann
"Bereitgestellter Service" bezeichnet eine bestätigte Service-Reservierung, die in einer Einrichtung bereitzustellen ist, die in Softwareprodukten als von einem Gast reserviert nachgewiesen wurde und die vor dem Inanspruchnahme des jeweiligen Service nicht storniert wurde, obwohl der Service ordnungsgemäß bereitgestellt oder storniert wurde. oder alternativ ein Service, der jederzeit vor dem Verbrauch reserviert und storniert wird, wenn die Gesamtzahl der zuvor stornierten Reservierungen in einem bestimmten Monat bereits 5% aller erbrachten Serviceeinheiten innerhalb desselben Monats überschritten hat
"Persönliche Daten" sind personenbezogene Daten, die in Softwareprodukten verarbeitet werden und aus Datenkategorien bestehen, einschließlich der Identifizierung der betroffenen Person, Zahlungsdetails, Details zu Service und Kundenpräferenzen sowie den Angaben in der Beschreibung der Softwareprodukte
"Geschützte Materialien" sind Softwareprodukte und zugehörige Dokumentationen
"Zweck" bezeichnet den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Dokument, der den Zweck der Dienste (dh Reservierung, Bereitstellung des Dienstes und Zahlung dafür) abdeckt und in der Beschreibung der Softwareprodukte näher angegeben ist
"Weiterverkauf" oder "Wiederverkäufer" oder "Merchant of Record" sind Dienstleistungen, die HotelConnect dem Partner über die HotelConnect-Plattform erbringt, unter anderem, wenn der Servicevertrag von Guest und HOTELCONNECT System geschlossen wird, der Service jedoch vom Partner zugunsten der Gäste anerkannt wird weiter spezifiziert im Teil "Reseller"
„Service (s)“ bezeichnet eine Unterkunft oder einen anderen Service, der vom Partner für Gäste durch Nutzung oder Erleichterung von Softwareprodukten oder auf andere Weise mit Unterstützung von HotelConnect veröffentlicht, angeboten oder bereitgestellt wird
„Softwareprodukte“ sind Softwareprodukte, die in der Beschreibung der Softwareprodukte angegeben sind und zur Erleichterung von Transaktionen verwendet werden, dh zur Bereitstellung von Diensten von Partnern (über HotelConnect) an Gäste
"Beschreibung der Softwareprodukte" bezeichnet die Beschreibung der in der HOTELCONNECT-Kernfunktionalität angegebenen Softwareprodukte, die den Partnern über die Website von HotelConnect zur Verfügung stehen
„Startdatum“ bezeichnet das Datum des Beginns der Zusammenarbeit gemäß der Vereinbarung
„Technische Anforderungen“ sind aktuelle technische Anforderungen für die ordnungsgemäße Verwendung von Softwareprodukten, die den Partnern über die Website von HotelConnect in der jeweils von HotelConnect geänderten Fassung zur Verfügung stehen
„Gebiet“ bezeichnet das Gebiet, das von den Vertragsparteien auf der Grundlage des Abkommens vereinbart wurde (mangels eines bestimmten Abkommens gilt das Gebiet als Niederlande).
„Hosting-Bedingungen sind Bedingungen der Amazon Web Services Solution, die unter http://www.windowsazure.com/en-us/support/legal/ oder anderen Bedingungen des Hosting-Anbieters verfügbar sind
"Transaktionen" sind Weiterverkauf und / oder Agentur, die von HotelConnect bereitgestellt oder erleichtert werden
"Transaktionsgebühren" sind Gebühren, die der Partner an HotelConnect für die erbrachten Dienstleistungen oder für die Erleichterung von Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung zu zahlen hat
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2. Modelle der Zusammenarbeit
1) Modelle. Der Partner kooperiert mit HotelConnect über den Abschluss des Vertrags und die Festlegung eines Kooperationsmodells, nach dem HotelConnect dem Partner als Agent oder als Wiederverkäufer Dienstleistungen erbringt.
2) Agenturmodell. Sofern in der Vereinbarung vereinbart, ernennt der Partner HotelConnect hiermit zu einem eingeschränkten Vertreter in Bezug auf die Buchung von Unterkünften und anderen Dienstleistungen, die der Partner den Gästen zur Verfügung stellt, vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen. In diesem Zusammenhang ermöglicht HotelConnect die Veröffentlichung der Partnerliste über die HotelConnect-Plattform und deren Angebot an Unterkünften und anderen Dienstleistungen.
3) Reseller-Modell. Sofern in der Vereinbarung vereinbart, stellt HotelConnect den Gästen in eigenem Namen Unterkünfte und andere Dienstleistungen zur Verfügung, vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht HotelConnect eine Liste der Angebote für Unterkünfte und andere Dienstleistungen, die vom Partner erbracht werden sollen. Der Partner verpflichtet sich, HotelConnect Arten von Diensten zur Verfügung zu stellen, für die HotelConnect diese voraussichtlich weiterverkaufen wird. Von diesen Gebühren wird die Transaktionsgebühr von HotelConnect abgezogen, dem der Partner unwiderruflich seine Zustimmung erteilt.
4) Auswahl und Zustimmung zu den Bedingungen. Mit dem Abschluss der Vereinbarung stimmen die Vertragsparteien den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Partner zu und sind an diese gebunden, soweit dies für das ausgewählte Modell der Zusammenarbeit relevant ist.
5) Vorheriger Gebrauch. Die Parteien erklären sich hiermit einverstanden und erklären sich damit einverstanden, dass dem Partner die Möglichkeit gegeben wurde, Softwareprodukte auszuprobieren, sie seinem Geschäftszweck entsprechen und alle relevanten Zugangscodes für das HOTELCONNECT-Konto erhalten haben, über die dem Partner die Möglichkeit geboten wurde, eine Demo auszuprobieren, und dies auch weiterhin können Nutzen Sie die Dienste von HotelConnect.
3. Auflistung, Bestätigung und Leistungserbringung
1) Auflistung. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die hochgeladene Verfügbarkeit von Unterkünften oder anderen Diensten für die HotelConnect-Plattform voll verantwortlich ist. Dementsprechend versichert und garantiert der Partner, dass die hochgeladenen verfügbaren Dienste i) keine Vereinbarungen des Partners mit einem Dritten verletzen, ii) alle geltenden Gesetze einhalten und iii) nicht mit Rechten Dritter in Konflikt stehen. HotelConnect ist berechtigt, jederzeit ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen den Zugriff auf verfügbare Servicelisten, die auf die HotelConnect-Plattform hochgeladen wurden, zu entfernen oder zu deaktivieren, wenn dies aus irgendeinem Grund als anstößig erachtet wird, insbesondere wenn ein Verstoß vorliegt geltende Gesetze und Vorschriften.
2) Bestätigung. Falls ein Gast einen Reservierungsservice über die HotelConnect-Plattform anfordert, ist HotelConnect berechtigt, eine solche Reservierung gegenüber dem Gast zu bestätigen, sobald der Service verfügbar ist und alle festgelegten Anforderungen der entsprechenden Partnerliste durch die Reservierung des Gastes in eigenem Namen (als Reseller) oder im Namen des Partners (als Agent). HotelConnect stellt dem Partner die Details des Gastes und seine Anfrage zur Verfügung. Der Partner darf den Gast nicht auffordern, einen höheren Preis als in der Reservierungsanfrage zu zahlen.
3) Lieferung. Der Partner ist allein verantwortlich für die Bereitstellung von Buchungen oder anderen Dienstleistungen, die über die HotelConnect-Plattform bestätigt wurden. HotelConnect übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung. Der Partner verpflichtet sich, HotelConnect von jeglichen Ansprüchen oder Haftungen freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Unterkünften und damit verbundenen Dienstleistungen ergeben.
4) Stornierung durch den Partner. Wenn der Partner aus irgendeinem Grund einen Service storniert, dessen Reservierung bestätigt wurde, hat der Partner unverzüglich alle bereits gesammelten Geldbeträge an den jeweiligen Gast zurückzuzahlen und zu zahlen
a) Im Falle eines Reseller-Modells ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 EUR sofort an HotelConnect zu zahlen, die die Vertragsstrafe mit einer Zahlung verrechnen kann, die an den von einem Gast (den Gästen) eingezogenen Partner einlösbar ist (dies gilt auch, wenn der Gast dies selbst getan hat) die Reservierung aufgrund einer Rückbuchung storniert); oder
b) Im Falle eines Agenturmodells ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 EUR zusammen mit den Transaktionsgebühren für den jeweiligen Monat zu zahlen, in dem die betreffende Service-Reservierung storniert wurde.
Die Vertragsstrafe dient als Erstattung der Kosten von HotelConnect im Zusammenhang mit einer stornierten Reservierung, der Streichung des jeweiligen Serviceangebots und der Übermittlung anderer Optionen eines ähnlichen Service an den jeweiligen Gast. Schäden an HotelConnect, die diesen Betrag überschreiten, bleiben hiervon unberührt.
5) Stornierung durch den Gast. Im Falle eines Agenturmodells unterliegt die Stornierung durch den Gast den Servicebedingungen eines bestimmten Partners. Im Falle eines Reseller-Modells ist HotelConnect berechtigt, i) dem Gast die Stornierung der Reservierung zu gestatten, ii) dem Gast einen Teil der Gebühren zu erstatten, wie in den geltenden Stornierungsbedingungen von HotelConnect in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gäste angegeben.
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4. Zahlungsbedingungen und Transaktionsgebühren
1) Berechnung der Transaktionsgebühren. Die Transaktionsgebühren basieren auf den tatsächlichen Preisen, die von den Partnern in Listings angegeben wurden. Die tatsächlichen Transaktionsgebühren werden als relevanter Gebührensatz berechnet, der in der Vereinbarung vereinbart wurde, multipliziert mit dem erbrachten Service zu der tatsächlichen Transaktionsgebühr, die mit dem Partner in der Vereinbarung vereinbart wurde. Die Transaktionsgebühr gilt für alle Transaktionen, die über den von HotelConnect bereitgestellten Service getätigt wurden, sofern nicht anders angegeben.
2) Zahlungsbedingungen. HotelConnect stellt dem Partner monatlich die Transaktionsgebühren in Rechnung. Die Rechnungen bieten einen Überblick über die erbrachten Dienstleistungen pro relevantem Monat. Die in Rechnung zu stellende Gesamtsumme wird dann wie oben ausgelegt.
3) Rückzahlung der Gebühren. HotelConnect zahlt dem Partner nur im Reseller-Modell einen Betrag, der der Gebühr für den vom Partner erbrachten Service entspricht. HotelConnect ist nicht verpflichtet, dem Partner diese Gebühren zu zahlen, bis die entsprechenden Zahlungen ordnungsgemäß von den Gästen eingegangen sind. Der Partner erteilt HotelConnect hiermit unwiderruflich die Zustimmung, etwaige Transaktionsgebühren mit den an den Partner zu zahlenden Beträgen zu verrechnen.
4) Rechnungen. HotelConnect stellt Rechnungen spätestens fünfzehn (15) Tage nach Ende des jeweiligen Monats aus. Die Rechnungswährung ist Euro (EUR), sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Alle auf dieser Grundlage ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Lieferung der Rechnung an den Partner fällig, vorbehaltlich der hierin vereinbarten besonderen Fälle. Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem diese Zahlungen dem Bankkonto von HotelConnect gutgeschrieben werden. Alle Gebühren von HotelConnect enthalten keine Mehrwertsteuer oder andere Steuern, die vom Partner separat zu zahlen sind und gegebenenfalls auf die in Rechnung gestellten Beträge der Transaktionsgebühren angewendet werden.
5) Sowohl HotelConnect als auch Partner erklären, dass die Gegenleistung gemäß diesen Bestimmungen im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgt.
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5. Lizenz und Art der Nutzung
1) Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen und des Umfangs der von den Vertragsparteien zur Erleichterung von Transaktionen und Dienstleistungen vereinbarten Softwareprodukte gewährt HotelConnect dem Partner das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, das Softwareprodukt in dem hier angegebenen Umfang zu verwenden. Die Gebühr für die Erteilung der Lizenz ist in der Transaktionsgebühr enthalten.
2) Zweck. Der Zweck dieser Vereinbarung ist die Unterstützung eines Teils der Geschäftsprozesse bei der Bereitstellung von Partnerdiensten in bestimmten Einrichtungen auf der Grundlage der Verwendung von Softwareprodukten. Der Lizenznehmer oder eines seiner verbundenen Unternehmen (sofern und soweit dies von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurde) ist berechtigt, Softwareprodukte nur für seine internen Geschäftsprozesse zu verwenden. Daher dürfen Softwareprodukte nur für den internen Gebrauch durch den Partner oder einen seiner Partner verwendet werden (sofern und soweit dies von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurde), und der Partner ist nicht berechtigt, das System zur Verarbeitung von Daten für Dritte zu verwenden oder für andere Einrichtungen, unter anderem, indem Dritten gestattet wird, Softwareprodukte auf technische Weise zu verwenden, oder indem Anfragen für Dritte bearbeitet werden. Softwareprodukte dürfen nur für die in der Dokumentation angegebenen Zwecke verwendet werden, ungeachtet der Tatsache, dass diese Softwareprodukte theoretisch auch für andere Zwecke verwendet werden könnten. Falls der Partner gegen diese Bestimmung verstößt, indem er Softwareprodukte für Dritte verwendet, die Verwendung von Softwareprodukten durch Dritte gestattet oder Softwareprodukte für andere Zwecke oder Einrichtungen verwendet, hat HotelConnect das Recht, von allen vertraglichen Verpflichtungen zurückzutreten an den Partner und kündigen den Vertrag ohne Kündigungsfrist.
3) Geltungsbereich. Der Partner darf nur die von den Parteien vereinbarten Softwareprodukte (und deren Umfang) verwenden, ungeachtet dessen, dass die Zugangscodes es dem Partner ermöglichen können, auch andere Produkte (oder einen umfassenderen Umfang davon) zu verwenden. Der Partner ist berechtigt, Softwareprodukte nur für die Erbringung von Dienstleistungen in Einrichtungen innerhalb des Gebiets und für den Zeitraum ab dem Startdatum bis zur Beendigung des Vertrags (oder gegebenenfalls eines relevanten Teils des Vertrags im Zusammenhang mit der Beendigung) zu verwenden Verwendung zum Zwecke der Erleichterung eines bestimmten Dienstes).
4) Zugang. Der Partner darf den Zugriff auf Softwareprodukte nur seinen Mitarbeitern gewähren, die der Partner für die Bereitstellung von Diensten im Zusammenhang mit der Einrichtung verwendet. In solchen Fällen verpflichtet der Partner diese Personen zur Einhaltung des Urheberrechts oder anderer Rechte von HotelConnect, wie hierin festgelegt. Die Nutzungsbeschränkung nur für interne Zwecke der Einrichtung bleibt hiervon jedoch unberührt.
5) Verhalten. Der Partner muss die Arbeitsumgebung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Funktionsweise des Netzwerks) in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Dokumentation des Partners und im Einklang mit den Standardgeschäftspraktiken für die Arbeitsumgebung für ähnliche Systeme halten. Der Partner muss die technischen Anforderungen einhalten. HotelConnect haftet daher nicht für eingeschränkte oder nicht funktionierende Softwareprodukte, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben. HotelConnect haftet auch nicht für hieraus entstehende Schäden.
6) Änderungen. Der Partner ist nicht berechtigt, Änderungen an Softwareprodukten vorzunehmen, die den Standardverwaltungseinstellungen gemäß der Dokumentation unterliegen.
7) Hosting. Der Partner erklärt, dass ihm bekannt ist, dass bestimmte Softwareprodukte auf der Hosting-Plattform gehostet werden, und dass ihm auch alle technischen und sonstigen Einschränkungen für die Verwendung von Softwareprodukten bekannt sind, die sich aus den Hosting-Bedingungen ergeben.
8) HOTELCONNECT API. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass HotelConnect Dritten über die HOTELCONNECT-Anwendungsprogrammierschnittstelle („HOTELCONNECT-API“) auf der Grundlage der HOTELCONNECT-API-Nutzungsbedingungen („ HOTELCONNECT API-Bedingungen ”). Auf personenbezogene Daten von Gästen kann nur zugegriffen oder auf andere Weise verarbeitet werden, wenn nachgewiesen wird, dass der betreffende Gast den Zugriff auf seine in einem bestimmten Softwareprodukt gespeicherten personenbezogenen Daten über die HOTELCONNECT-API angefordert und akzeptiert hat. HotelConnect wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Löschung personenbezogener Daten durch diesen Dritten zu veranlassen, wenn der Partner HotelConnect mitteilt, dass sein Gast die Löschung seiner personenbezogenen Daten auch von Dritten beantragt hat. Sobald HotelConnect von einem solchen Dritten eine Meldung über eine Sicherheitsverletzung erhält, benachrichtigt es den Partner, wenn es feststellt, dass die Sicherheit den Partner in irgendeiner Weise beeinträchtigen kann (diese Feststellung liegt im alleinigen Ermessen von HotelConnect).
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6. Eigenschaften und Zusammenarbeit von Softwareprodukten
1) Eigenschaften. Softwareprodukte zur Erleichterung von Transaktionen müssen funktionale Eigenschaften aufweisen, wie in der Beschreibung der Softwareprodukte (Kernfunktionalität) angegeben. HotelConnect übernimmt keine Verantwortung für andere Funktionen oder Eigenschaften, die diesen Umfang überschreiten, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich aus dem Text der Dokumentation hervorgeht oder impliziert.
2) Fehler. Der Partner ist verpflichtet, mögliche Fehler mit einer ausreichenden Spezifikation anzugeben. HotelConnect kann die Fehler korrigieren, indem es die an den Partner gelieferten Softwareprodukte ändert, eine neue Version der Softwareprodukte ohne diesen Fehler bereitstellt oder dem Partner die Option zeigt, wie verhindert werden kann, dass der Fehler auftritt. In diesem Zusammenhang bietet das HotelConnect den Support gemäß dem hier angegebenen Service Level Agreement (kostenlos) an. Sollte dieser Umfang überschritten werden, hat HotelConnect Anspruch auf die Vergütung gemäß den hierin festgelegten Bedingungen des Service Level Agreements (berechnet).
3) Von Partner.Partner vorgenommene Änderungen dürfen die Softwareprodukte nicht ändern, bearbeiten, anpassen oder anderweitig ändern. Im Falle solcher Änderungen an Softwareprodukten (wie in der Beschreibung der Softwareprodukte beschrieben) durch den Partner oder im Falle der Verbindung mit einem anderen vom Partner unabhängig entwickelten System haftet HotelConnect nicht für Fehler und garantiert nicht das ordnungsgemäße Funktionieren der Softwareprodukte . Um Zweifel auszuschließen, ist der Partner nicht befugt, Änderungen, Implementierungen und / oder Modifikationen an Softwareprodukten vorzunehmen. Die Änderungen, Implementierungen und / oder Modifikationen von Softwareprodukten dürfen nur von HotelConnect und / oder mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HotelConnect gemäß den Bedingungen der erteilten Zustimmung durchgeführt werden.
4) Ordnungsgemäße Zusammenarbeit. Der Partner stellt HotelConnect zum Zwecke der einfachen Abwicklung von Transaktionen zur Verfügung, die die Dienste des jeweiligen Partners mit angemessener Zusammenarbeit in Bezug auf Umfang, Ressourcen und Personal kostenlos ermöglichen, unter anderem durch Bereitstellung technischer Ressourcen, qualifiziertes Personal, das zur Bereitstellung dieser Zusammenarbeit verpflichtet ist, oder durch Bereitstellung von Spezifikationen und Verpflichtungen Tests, indem die ordnungsgemäß von HotelConnect bereitgestellten Arbeiten usw. übernommen werden.
7. Service Level Agreement
1) Wartung. Sofern in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart, erbringt HotelConnect den Partnern auch Wartungsdienste in Verbindung mit den Softwareprodukten gemäß den darin festgelegten Preisbedingungen.
2) Neuentwicklung. HotelConnect entwickelt Softwareprodukte in Bezug auf Qualität und Modernität weiter, passt sie an Änderungen im technischen Umfeld an, gibt Patches, Korrekturen und neue Versionen heraus, die von Partner verwendet werden sollen. In diesem Zusammenhang könnten kleinere und größere Erweiterungen der Funktionalität bereitgestellt werden. HotelConnect unternimmt maximale Anstrengungen, die zumutbar sind, um alle Fehler von Softwareprodukten unverzüglich zu patchen und / oder zu korrigieren. Alle Fälle, in denen der Partner nicht in der Lage ist, Softwareprodukte zu verwenden, werden priorisiert.
3) Preisindexierung. Die Preise für die Instandhaltung können durch den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten HVPI-Inflationsindex erhöht und von HotelConnect einmal jährlich mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat angewendet werden.
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8. Haftung, Vertragsstrafe und Entschädigung
1) Allgemeine Grundsätze. Beide Parteien haften für Schäden, die durch sie verursacht wurden und möglicherweise aufgrund des Gesetzes entstanden sind. Keine der Parteien haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit einem ungültigen Antrag der anderen Partei oder aufgrund höherer Gewalt entstehen.
2) Hosting durch Dritte. HotelConnect haftet nicht für Schäden, die durch Fehlfunktionen dieser Hosting-Plattform verursacht werden, die nicht unter der Kontrolle von HotelConnect stehen, aber das ordnungsgemäße Funktionieren von Softwareprodukten beeinträchtigen können.
3) Einschränkungen. Beide Parteien haben vereinbart, dass der Gesamtschaden, der sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, den Gesamtpreis der Vergütung, die im letzten Kalendermonat auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu zahlen ist, nicht übersteigt. HotelConnect haftet nicht für entgangenen Gewinn, Geschäft, Verträge, Einnahmen, erwartete Einsparungen oder Schäden an guten Namen oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden, außer in Fällen, die vorsätzlich oder betrügerisch verursacht wurden oder Personenschäden verursachen oder Tod.
4) Entschädigung durch HotelConnect. Sollten sich geistige Eigentumsrechte an Softwareprodukten Dritter ergeben, stellt HotelConnect den Partner von allen erfolgreichen Ansprüchen Dritter aus diesem Grund frei, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) Der Partner benachrichtigt HotelConnect unverzüglich und in prägnanter und schriftlicher Form über solche Ansprüche.
b) Der Partner erkennt den Anspruch nicht an.
c) Der Partner erteilt HotelConnect auf seinen Antrag die Vollmacht, um die Forderung gerichtlich oder außergerichtlich beizulegen. und
d) Der Partner stellt keine weiteren Schritte zur Verfügung, die das Ergebnis in irgendeiner Weise beeinflussen könnten.
5) Entschädigung durch den Partner. Der Partner stellt HotelConnect (einschließlich Anwaltskosten) unverzüglich von seiner Mitteilung durch HotelConnect über alle Ansprüche frei, die von Dritten gegen HotelConnect geltend gemacht werden, wenn die Partei gegen diese Bedingungen oder Zusicherungen verstößt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf) Zusicherungen in Bezug auf seine Dienstleistungen oder Einrichtungen) oder geltende Gesetze.
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9. Urheberrecht oder andere Rechte an geistigem Eigentum
1. Allgemeines. Softwareprodukte, deren Design, Analysematerial, Testskripte, Dokumentation und andere verwandte Materialien, die von HotelConnect auf der Grundlage dieser Informationen weiterentwickelt werden („geschützte Materialien“), sind urheberrechtlich geschützt und können auch durch andere Rechte an geistigem Eigentum geschützt sein .
2) Eingeschränkte Aktionen. Der Partner darf die geschützten Materialien nur in dem Umfang und für die hier ausdrücklich festgelegten Zwecke verwenden oder falls dies gesetzlich ausdrücklich zulässig ist (gesetzliche Lizenz). Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist der Partner berechtigt, die geschützten Materialien zu kopieren oder zu ändern, sie an Dritte weiterzugeben, deren Verwendung durch Dritte zu ermöglichen oder andere Computerprogramme auf der Grundlage von oder ähnlich zu Softwareprodukten zu entwickeln Bedingung, dass der Partner die vorherige schriftliche Zustimmung von HotelConnect erhalten hat. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragsparteien, dass das Kopieren auf die Festplatte oder ein anderes Medium (ob tragbar oder nicht) oder das Kopieren von Materialien auf Papierbasis dem Kopieren gleichkommt. Der Partner ist jedoch berechtigt, Softwareprodukte gemäß der Dokumentation (Systemparametrierung) anzupassen.
3) Neue Werke. Falls der Partner im Zusammenhang mit der Verwendung von Softwareprodukten ein Werk des Autors oder ein anderes gesetzlich geschütztes Werk erstellt, bietet der Partner HotelConnect (basierend auf den von den Autoren erworbenen Rechten) an, mit dem Partner eine Vereinbarung zu schließen, auf deren Grundlage er HotelConnect das gewährt Recht, es in den Satz von Programmdateien und Funktionsblöcken aufzunehmen und als Standardbestandteil eines der Softwareprodukte oder eines anderen Computerprogramms zu verwenden und das Recht zu gewähren, es Dritten zu verwenden. Der Partner ist berechtigt, solche Arbeiten nur mit schriftlicher Zustimmung von HotelConnect zu erstellen. Wenn solche Arbeiten verwendet und an Dritte lizenziert werden, hat der Partner Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Falls die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen, dass eine solche Vereinbarung zwischen HotelConnect und Partner in einer bestimmten Form geschlossen werden muss, ist eine Partei verpflichtet, die Vereinbarung in dieser Form auf Antrag der anderen Partei zu schließen. Falls die Arbeit eines neuen Autors von HotelConnect im Zusammenhang mit der Systemwartung oder Systemadministration erstellt wird, behält HotelConnect alle damit verbundenen Rechte. HotelConnect ist berechtigt, solche Arbeiten ähnlich wie die übrigen Softwareprodukte zu verwenden.
4) Vertretung. HotelConnect versichert und garantiert, dass kein Dritter Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an Softwareprodukten besitzt, die das Recht des Partners, Softwareprodukte gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden, in irgendeiner Weise einschränken würden.
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10. Datenschutz
1. Zweck. Sofern HotelConnect keine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Personen für andere Zwecke erhält, verarbeitet HotelConnect die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck dieser Vereinbarung.
2) Gesetzliche Verpflichtungen. Der Partner stellt sicher, dass alle in den einschlägigen Datenschutzgesetzen festgelegten Verpflichtungen erfüllt werden (z. B. in den Niederlanden das Datenschutzgesetz („Wet bescherming persoonsgegevens“) in der jeweils gültigen Fassung). Der Partner haftet für die Erfüllung dieser Verpflichtungen und vertraut keine Dritten damit an.
3) DPT-Richtlinie. Die Parteien werden personenbezogene Daten gemäß den Datenverarbeitungs- und Übertragungsrichtlinien für Partner verarbeiten und / oder unterverarbeiten (durch den Hosting-Anbieter oder einen anderen Anbieter als benachrichtigten Partner von HotelConnect) und übertragen.
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11. Dauer, Änderungen und Kündigung
1) Dauer. Vorbehaltlich einer früheren Kündigung werden der Vertrag und die darin zu erbringenden Dienstleistungen (einschließlich der vereinbarten Softwareprodukte) für einen unbegrenzten Zeitraum bereitgestellt, sofern sie nicht gekündigt werden (dh für die gesamte Dauer des Urheberrechts (seine Eigentumsrechte) gewährt werden).
2) Änderungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit von HotelConnect geändert werden. Eine solche Änderung wird mindestens 30 (dreißig) Kalendertage vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung über die Website von HotelConnect oder die HOTELCONNECT-Konten aller Partner mitgeteilt. Falls der Partner diesen geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmt, muss er HotelConnect ordnungsgemäß schriftlich benachrichtigen, gemäß welcher Benachrichtigung der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als beendet gilt.
3) Aussetzung. HotelConnect kann die Produktionszugriffsrechte und / oder das HOTELCONNECT-Konto des Partners aussetzen (wodurch der Betrieb aller Softwareprodukte für den Partner deaktiviert wird), um die Bereitstellung von Diensten zu erleichtern, falls der Partner die Zahlung von Transaktionsgebühren um mehr als zehn verzögert (10) ) Tage oder in Fällen, die vom Partner als schwerwiegender Verstoß gegen die Vereinbarung angesehen werden. Alle anderen Rechte von HotelConnect, die sich aus einer Verletzung des Partners ergeben, bleiben unberührt.
4) Rücktritt. Beide Parteien können den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von einem (1) Monat ab dem ersten Tag nach Zustellung der Mitteilung an die andere Partei kündigen. Durch die Kündigung des Vertrags verzichtet HotelConnect nicht auf seine Rechte, die nicht bezahlten Transaktionsgebühren, die Vertragsstrafe oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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12. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
1) Gerichtsstand. Falls der Streit nicht durch Mediation beigelegt wird, wird er endgültig vom zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, beigelegt.
2) Anwendbares Recht. Das Abkommen unterliegt den Gesetzen der Niederlande und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf und des Gesetzes über einheitliche Computerinformationstransaktionen und ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen.
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13. Höhere Gewalt
1) Vorbehaltlich wirtschaftlicher oder Zahlungsgründe gilt keine der Parteien als in Verzug mit der Vereinbarung, sofern die Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder Versuche, einen Verstoß zu heilen, aufgrund einer höhere Gewalt, eines Feuers oder einer Naturkatastrophe verzögert oder verhindert werden , Unfall, Regierungshandlung, Material- oder Lieferengpässe oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegen (höhere Gewalt).
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14. Schlussbestimmungen
1) Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung, einschließlich dieser Bedingungen und anderer anwendbarer Bedingungen für das Verhältnis der Parteien, wie hierin erwähnt, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vorschläge, Verhandlungen, Erklärungen, Zusagen, Schriften und alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien. Sie darf nur durch eine von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Vertragspartei unterzeichnete Schrift geändert oder ergänzt werden.
2) Salvatorische Klausel. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind abtrennbar, und wenn ein Teil dieser Vereinbarung als illegal oder nicht durchsetzbar angesehen wird, wird die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des Restes dieser Vereinbarung nicht berührt.
3) Zuordnung. Diese Vereinbarung ist für die Vertragsparteien, ihre jeweiligen Nachfolger und Beauftragten verbindlich und kommt diesen zugute. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. Um Zweifel auszuschließen, darf der Partner die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HotelConnect nicht abtreten und / oder unterlizenzieren. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass für die Abtretung der Lizenz im Rahmen der Übertragung des Unternehmens des Partners eine besondere Zustimmung von HotelConnect zur Abtretung im Rahmen der Übertragung des Unternehmens erforderlich ist.